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Obligatorischer Sachkundenachweis für Hundehalter in der Schweiz. (Art. 68 TSchV).

Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes schreibt das Gesetz vor, dass jeder Hundehalter der einen Hund übernehmen möchte oder bereits übernommen hat (seit 1.9.2008), einen obligatorischen Hundekurs besuchen muss.

Theoriekurs vor dem Kauf eines Hundes  

Hundehalter und Hundehalterinnen haben bis zum 1. September 2010 Zeit, die von vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) verlangten theoretischen Hundekurse zu besuchen.

Personen, welche noch nie einen Hund hatten, müssen vor dem Kauf eines Hundes den Theoriekurs besuchen.

Dauer: 6 Lektionen à 60 min, Preis Fr. 150.-

Praxiskurs mit dem Hund  

Hundehalter und Hundehalterinnen haben bis zum 1. September 2010 Zeit, die von vom BVET (Bundesamt für Veterinärwesen) verlangten praktischen Hundekurse zu besuchen.

Personen, welche zum nach dem 1. September 2010 einen Hund übernehmen, müssen innerhalb eines Jahres das Praxis-Training absolvieren.

Dauer: 5 Lektionen à 60 min, Preis Fr. 125.-

Ort: Übungsplatz Worbboden

Kursdaten: Die SKN - Kurse finden fortlaufend statt.


Nach Beendigung der beiden Kurse erhalten Sie den Sachkundennachweis (im Preis inbegriffen).